Mit der Hausratversicherung das eigene „Nest“ absichern

Die Notwendigkeit einer privaten Haftpflichtversicherung leuchtet einem jeden ein. Jedoch sollte man in Hinblick auf Versicherungen nicht nur Schäden in Erwägung ziehen, die man selbst Dritten zufügt, sondern auch solche, die einen selbst treffen könnten. So sollte man beim Versicherungsschutz auch an sein eigenes Zuhause denken, denn nirgendwo fühlt man sich so geborgen wie in den eigenen vier Wänden. Aber auch hier kann das Schicksal vollkommen unvermittelt in verschiedenster Art und Weise eingreifen:

  • Immer wieder hört oder liest man von Wohnungsbränden. Selbst wenn die Wohnung nicht komplett ausbrennt, geht der Schaden oft in die Tausenderbeträge, denn auch der Rauch kann schwere Schädigungen verursachen.

  • Nicht nur in der dunklen Jahreszeit sind Langfinger aktiv. Bei einem Einbruch entsteht häufig großer Schaden – und zwar nicht nur dadurch, dass Wertgegenstände entwendet werden, sondern auch durch die Einbruchspuren oder evtl. durch Vandalismus.

In Fällen wie diesen ist die Hausratversicherung diejenige Versicherung, die für den entstandenen Schaden aufkommt. Im Gegensatz zu der privaten Haftpflichtversicherung schützt man mit dieser Versicherung eigene Wertegegenstände. Zwar lässt sich der ideelle Wert beschädigter Gegenstände nicht finanziell ersetzen, doch ist es beruhigend zu wissen, dass man sich im Falle eines Falles mithilfe der Hausratversicherung ein neues „Nest“ bauen kann.

Was zählt zum versicherten Hausrat?

Zum Hausrat im Sinne der Hausratversicherung gehören

  • Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche, Vorhänge u. ä.

  • Gebrauchsgegenstände wie Kleidung, Heimtextilien, Elektrogeräte, Bücher, CDs u. ä.

  • Verbrauchsgegenstände wie Nahrungs- und Genussmittel, Kosmetika u. ä..

Die Leistungen der Hausratversicherung

Die Hausratversicherung bietet Schutz bei Schäden am versicherten Hausrat infolge

  • Einbruch, Diebstahl und Vandalismus

  • Brand, Explosion und Blitzschlag

  • Sturm und Hagel

  • Leitungswasser (etwa infolge eines Rohrbruchs oder Frostschäden).

Weiterhin können gegen einen geringen Aufpreis versichert werden

  • Überspannungsschäden an elektrischen Geräten nach einem Blitzschlag

  • Glasbruchschäden am Mobiliar, an der Gebäudeverglasung und an der Keramikkochfläche

  • Schäden durch Wasser, das aus Aquarien austritt

  • Fahrraddiebstahl.

Die Leistungen der Hausratversicherung können in Anspruch genommen werden, wenn versicherte, zum Hausrat gehörende Gegenstände beschädigt oder zerstört werden, entwendet werden oder Folgeschäden – etwa durch Rauchentwicklung bei einem Feuer – davontragen.

Wer benötigt eine Hausratversicherung?

Pauschal lässt sich antworten: Jeder, der einen eigenen Hausstand hat, sollte auch eine Hausratversicherung abschließen.

Dabei ist eine Hausratversicherung für einen Studenten, der seine Studentenbude mit Jaffa Kisten und einer Matratze, die auf dem Boden liegt, eingerichtet hat, nicht so dringend notwendig wie für einen Hausstand, der über Jahre gewachsen ist und in dem sich im Laufe der Zeit immer mehr Wertgegenstände angesammelt haben.

Deshalb ist es wichtig, die Versicherungssumme möglichst korrekt zu ermitteln und in Abständen zu überprüfen, ob der Versicherungsschutz noch stimmt, oder ob die Versicherungssumme angepasst werden müsste.

Die richtige Versicherungssumme für die Hausratversicherung

Das Ermitteln der passenden Versicherungssumme ist wichtig und sollte eine kleine Mühe wert sein, wenn der Versicherungsnehmer sowohl eine Unterversicherung als auch eine Überversicherung bei der Hausratversicherung vermeiden möchte. Eine Überversicherung hat überhöhte Versicherungsbeiträge zur Folge, die keinen Nutzen bringen. Im Falle einer Unterversicherung würde der Versicherer im Schadensfall nicht die vollen Kosten tragen, sondern nur anteilig entsprechend der Unterversicherung. Diese lässt sich vermeiden, wenn man je Quadratmeter Wohnfläche einen Wert des Hausrates in Höhe von 650 € zugrunde legt. Das bedeutet beispielsweise bei einer Wohnfläche von 80 m2 eine Versicherungssumme von 52.000 €.

Wissenswert:

Befinden sich Gegenstände, die zum Hausrat gehören, für eine vorübergehende Zeit bis zu drei Monaten außerhalb der Wohnung – etwa auf Reisen – so sind sie dennoch über die Hausratversicherung weltweit abgesichert. Eine Hausratversicherung macht somit eine Reisegepäckversicherung überflüssig.

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