Die private Haftpflichtversicherung – ohne Zweifel die wichtigste aller Versicherungen

Über den Sinn oder Unsinn einer Versicherung mag man streiten, aber bei der privaten Haftpflichtversicherung heißt es unisono: Die private Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Kleine Ursache - große Wirkung. Das bewahrheitet sich bei so manchem Schadensfall, der unabsichtlich verursacht wird.

  • Zu Besuch im fremden Haushalt versehentlich eine Vase umgeschmissen, die dabei zu Bruch gegangen ist. Nicht so schlimm? Unerwartet teuer kann das zu stehen kommen, wenn es sich dabei ausgerechnet um ein kostbares Sammlerstück handelt.

  • Junior verwechselt Nachbars Panoramafenster mit dem Fußballtor. Da reicht das Taschengeld und selbst der Inhalt des Sparschweins schnell nicht mehr aus.

  • Bei der Radtour ins Grüne einen Zusammenstoß verursacht, bei dem ein Mensch ernsthaft zu Schaden kommt. Spätestens dann wird bewusst, wie teuer eine Arztbehandlung oder ein Krankenhausaufenthalt sein kann.

In den vorgenannten Beispielfällen ist die private Haftpflichtversicherung die Versicherung, die den Versicherten jetzt unter die Arme greift und ihn vor den finanziellen Folgen seines Missgeschickes bewahrt. Missgeschicke lassen sich nicht vorhersehen und auch nicht durch aufmerksames und besonnenes Verhalten immer vermeiden. Deshalb sollte die private Haftpflichtversicherung für jedermann ein Muss sein.

Die private Haftpflichtversicherung trägt die finanziellen Folgen eines Schadenfalles – und die können schnell ins Unermessliche gehen. Wie gut, dass die Beiträge für diese wichtige Privatversicherung dagegen überschaubar sind. Denn auch hierbei gilt: Kleine Ursache - große Wirkung!

Private Haftpflichtversicherung: versicherter Personenkreis

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sind alle Personen, die zu dem versicherten Hausstand gehören, gegen die finanziellen Folgen von Schäden, die sie verursacht haben, versichert. Das heißt, dass auch Paare, die in einer Lebensgemeinschaft zusammen leben ohne verheiratet zu sein, nur einen Versicherungspolice für eine private Haftpflichtversicherung benötigen. Ziehen zwei Partner in eine gemeinsame Wohnung und haben bisher beide eine eigene private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so kann ein Vertrag gekündigt werden. In der Regel wird der Vertrag gekündigt, der noch nicht so lange läuft wie der ältere. Das ist mit sofortiger Wirkung möglich ohne dass Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Der Versicherungsgesellschaft, über die die private Haftpflichtversicherung weiterhin bestehen bleiben soll, sollte kurz schriftlich über den neu mitzuversichernden Partner informiert werden, damit es im Schadensfall nicht zu Komplikationen kommt.

In einer Familienversicherung sind alle Familienmitglieder, die im Haushalt leben mitversichert. Demnach sind auch die Kinder automatisch mitversichert. Das gilt nicht nur für minderjährige Kinder, sondern auch für volljährige Kinder solange sie sich in der Ausbildung bzw. im Studium befinden. Pflege-, Stief- und Adoptivkinder sind ebenso mitversichert. Auch hier gilt es, dem Versicherer Veränderungen wie beispielsweise die Geburt eines Kindes formlos mitzuteilen, um Probleme im Falle eines Schadens zu vermeiden. Wichtig: Da Kinder unter sieben Jahren nicht schuldfähig sind, sind Schäden, die diese Kinder anrichten, oft nicht durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt. Daher ist es wichtig bei der zuständigen Versicherungsgesellschaft nachzufragen. Häufig sind gegen einen geringen Aufpreis auch solche Schäden zu versichern.

Die richtige Deckungssumme für die private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die finanziellen Folgen für Schäden, die die versicherten Personen unbeabsichtigt verursacht haben bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Diese sollte sowohl bei Sachschäden als auch bei Personenschaden pauschal mindestens 3 Millionen Euro betragen. Mag diese Summe zunächst sehr hoch erscheinen, ist sie jedoch angemessen. Gerade wenn es um Personenschäden geht, können die Schadensforderungen schnell ins Unermessliche gehen – etwa durch lebenslange Rentenansprüche. Einige Versicherer bieten eine private Haftpflichtversicherung bis zur Versicherungssumme in Höhe von 10 Millionen Euro an. Ob ein solcher Versicherungsschutz wirklich notwendig ist, muss im Einzelfall überlegt werden. Die Höhe der Deckungssumme beeinflusst entsprechend die Beitragshöhe der Versicherung.

Die Haftpflichtversicherung kann auch einspringen, wenn man keinen Schaden verursacht hat. Wird der Versicherte zu Unrecht beschuldigt, für einen Schaden verantwortlich zu sein, bietet die Versicherung Hilfe. Sie kann in dem Fall die Prozesskosten übernehmen und auch hier den Versicherten enorm entlasten.