Die Privatversicherung gegen Berufsunfähigkeit – eigentlich unerlässlich
Negative Gedanken und eventuelle Problemfälle schiebt man gern bei Seite und verdrängt sie. Aber haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, welch weitreichende Folgen es hat, wenn Sie bzw. der Hauptverdiener in der Familie aufgrund von Unfallschäden oder wegen einer Erkrankung nicht länger in Ihrem Beruf arbeiten können? Zu der allgemeinen Belastung, die durch eine solche Situation entsteht, kommen dann noch Sorgen um die Finanzlage hinzu, die nicht selten in einem finanziellen Absturz des Haushaltes in einer ausweglosen Sackgasse enden.
Deshalb sollte sich prinzipiell jeder Erwerbstätige gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder eines Unfalls mit einer Privatversicherung absichern. Hier schützt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Privatversicherung schützt vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit, indem sie dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente gewährt. Manche Privatversicherung gegen Berufsunfähigkeit beteiligt sich zudem an den Kosten von Rehabilitationsmaßnahmen und/oder hilft dabei, wieder in das Berufsleben einzusteigen. Beim Abschließen von Privatversicherungen wird die Berufsunfähigkeitsversicherung oft vergessen – und das obwohl sie im Falle eines Falles sehr wichtig werden kann.
Privatversicherung gegen Berufsunfähigkeit für Studenten und Berufsanfänger
Gerade in jungen Jahren etwa während des Studiums oder als Berufsanfänger ist eine Privatversicherung gegen den Fall einer Berufsunfähigkeit immens wichtig. Wer macht sich über ein solch unschönes Szenario gern Gedanken, wenn er vor Lebenskraft und Lebensfreude nur so sprüht. Und wenn derartige Gedanken aufkommen, dann wird schnell auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hingewiesen. Doch Vorsicht! Diese gesetzliche Rentenform wird nur dann gewährt, wenn man mindestens fünf Jahre lang versichert ist und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Beiträge eingezahlt wurden. Durch diese Vorschrift wird die Privatversicherung gegen Berufsunfähigkeit so empfehlenswert. Wer sich mit einer Privatversicherung gegen Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit absichert, der kann sich auch im schlimmsten Fall auf eine Berufsunfähigkeitsrente durch die Privatversicherung verlassen und steht nicht vollkommen unversorgt da.
Privatversicherung gegen Unfall und gegen Berufsunfähigkeit notwendig?
Eine Privatversicherung gegen Unfallfolgen allein reicht nicht aus. Die private Unfallversicherung ist ohne Zweifel sinnvoll. Sie leistet Unterstützung jedoch in Unabhängigkeit davon, ob der Versicherte infolge des Unfalls weiterhin arbeiten kann oder nicht. Besteht nach einem Versicherungsfall im Sinne der Unfallversicherung Berufsunfähigkeit - das heißt der Versicherungsnehmer kann nicht wie bisher seinen Lebensunterhalt durch die Ausübung seines Berufes verdienen – hat das keinen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsleistung. Mit einer Privatversicherung gegen Berufsunfähigkeit erhält der Verbraucher einen umfassenden Versicherungsschutz durch eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente.
Auch im Falle der Invalidität aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung leistet die private Unfallversicherung keine Zahlungen, da die Berufsunfähigkeit nicht im Zusammenhang mit einem Unfall steht. Anders die Privatversicherung gegen Berufsunfähigkeit, die auch bei Berufsunfähigkeit infolge von Krankheit in Leistung tritt.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Privatversicherung, die auch von unabhängigen Verbraucherverbänden empfohlen wird um die Existenzbasis im Falle einer Berufsunfähigkeit zu sichern.
Was und wann leistet die Privatversicherung gegen Berufsunfähigkeit?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit während des vertraglich festgelegten Zeitraumes eine Rentenzahlung in ebenfalls vertraglich vereinbarter Höhe.
Ein Fall von Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn folgendes Kriterium gegeben ist:
-
Der Versicherungsnehmer ist aufgrund einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines Verfalls seiner Körperkräfte, was jeweils durch ein ärztliches Attest belegt werden muss, für einen längeren Zeitraum nicht mehr dazu fähig seinen Beruf oder eine artverwandte Tätigkeit, die in etwa seiner Berufsausbildung und seiner Erfahrung entsprechen, auszuüben.